Gemeindebeirat

Am 16. August hat der Kirchenvorstand einen Gemeindebeirat eingesetzt und folgende Mitglieder unserer Gemeinde berufen:
- Frau Heike Meinders-Bannick
- Pastor Gottfried Bührer
- Frau Monika Freier
- Herrn Werner Mollnau
- Frau Christa von Plato
- Frau Heilke von Samson
- Frau Monika Schneider
- Frau Dr. Amrei Stupperich
- Herr Dylka (Küster) nimmt auf einstimmigen Beschluss an den Sitzungen beratend teil.
Nach der Kirchengemeindeordnung hat der Gemeindebeirat folgende Aufgaben und Befügnisse:
( 1 ) 1 Aufgaben des Gemeindebeirates sind die Förderung des Gemeindelebens sowie die Beratung und Unterstützung des Kirchenvorstandes und des Pfarramtes. 2 Er kann zur Wahrnehmung dieser Aufgaben alle Fragen, die die Kirchengemeinde berühren, in seine Beratung einbeziehen.
( 2 ) Der Gemeindebeirat wirkt bei der Bildung des Kirchenvorstandes mit.
( 3 ) Zur Besprechung in dem Gemeindebeirat soll den in der Kirchengemeinde in geordnetem Dienst tätigen
Kirchengliedern Gelegenheit gegeben werden, über ihre Arbeit zu berichten.
( 4 ) Vor Ausführung der von dem Gemeindebeirat vorgeschlagenen geordneten Arbeiten in der Kirchengemeinde ist das Einvernehmen mit dem Kirchenvorstand herzustellen.
( 5 ) Der Gemeindebeirat kann an den Kirchenvorstand und das Pfarramt Anregungen und Vorschläge richten, die von diesen in angemessener Frist zu beantworten sind.
( 6 ) Pfarramt und Kirchenvorstand können dem Gemeindebeirat Beratungsgegenstände zuweisen.
( 7 ) Wichtige, das Gemeindeleben berührende Angelegenheiten sollen in der Regel von dem Kirchenvorstand dem Gemeindebeirat zur Beratung und Stellungnahme vorgelegt werden.
( 8 ) 1 Der oder die Vorsitzende oder ein anderes Mitglied des Gemeindebeirates kann die Ergebnisse der Beratungen im Kirchenvorstand vertreten.
2 § 28 Abs. 3 gilt entsprechend.
Am 25. September 2018 trat der Beirat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Der Beirat hat Pastor Bührer zu seinem Vorsitzenden, Frau Meinders-Bannick zu seiner Vertreterin gewählt.